Gesendete Hilfe:

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Gesetzentwurf zu Sozialleistungen für neu ankommende Ukrainer*innen

Die Bundesregierung plant, die Sozialleistungen für neu ankommende ukrainische Geflüchtete zu ändern. Laut einem aktuellen Gesetzentwurf sollen Ukrainer*innen, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, künftig nicht mehr Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Für die rund 1,2 Millionen Ukrainer*innen, die bereits vor dem Stichtag eingereist sind, bleibt alles beim Alten: Sie müssen keinen Asylantrag stellen, behalten das Recht auf sofortige Arbeitsaufnahme und erhalten weiterhin Bürgergeld.

Seit dem Stichtag sind laut Bundesinnenministerium etwa 21.000 neue ukrainische Geflüchtete hinzugekommen, die von der Neuregelung betroffen wären.

Hintergrund: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben derzeit rund 700.000 ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Bürgergeld, darunter etwa 200.000 Kinder. Mit Stand Mai 2025 waren 332.000 von ihnen in Beschäftigung.

Der Gesetzentwurf soll bis Ende 2025 verabschiedet werden.

Quelle:
Tagesschau, 6. August 2025: Geflüchtete aus der Ukraine – Sozialleistungen

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