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Der Hamburger Senat hat am 11.07.2023 beschlossen, die Gebühr für Wohnunterkünfte
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Der Hamburger Senat hat am 11.07.2023 beschlossen, die Gebühr für Wohnunterkünfte ab dem 01.09.2023 von 544 Euro Person/Monat auf 733 Euro Person/Monat zu erhöhen.
Achtung:
– Für die Gruppe der „Selbstzahler“, Bewohnerinnen und Bewohner die über eigenes Einkommen innerhalb von bestimmten Einkommensgrenzen verfügen, wird die ermäßigte Gebührenhöhe von 210 Euro pro Monat und Platz beibehalten.
– Für einen großen Teil der Bewohnerinnen und Bewohner, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II – Arbeitslosengeld II, Hartz IV)) oder Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII – Grundsicherungsleistungen) erhalten, werden die Gebühren als Kosten der Unterkunft übernommen. Sie müssen die Gebühr für Wohnunterkünfte weiterhin nicht selbst tragen.
Fördern & Wohnen wird den Kostenfestsetzungsbescheid in dieser Woche nebst einem Begleitschreiben für die Bewohnerinnen und Bewohner von Unterkünfte versenden, das vorsieht, dass Hilfeempfangende eine Kopie an die jeweiligen Dienststellen senden sollen und nicht bei den Dienststellen vorstellig werden müssen.
Hintergrund: Die Gebühren müssen erhöht werden, weil die Behörden nach dem Grundsatz der Kostendeckung gehalten sind. Gebühren müssen so kalkuliert werden, dass die Gesamtkosten für den Betrieb von Wohnunterkünften gedeckt werden. Aufgrund der Menge der zusätzlichen Plätze und der Steigerungen bei Zinsen, Energie und Personal sind die Kosten erheblich gestiegen. Die Gebühr musste daher neu kalkuliert werden.
Siehe, Fragen und Antworten zur Anpassung der Gebühren in öffentlichen Unterkünften – hamburg.de
Die Teams in den Unterkünften beraten und beantworten Fragen der Schutzsuchenden.