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Digitalisierung von Behördengängen: Ukrainische Schutzsuchende können eine BundID bekommen, um Behördengänge online zu erledigen
Ab dem 22. Juli 2024 wird die BundID als zusätzliche Möglichkeit angeboten, um sich am Online-Portal www.jobcenter.digital anzumelden und zu registrieren. Diese Möglichkeit steht dann auch allen ukrainischen Schutzsuchenden, die in Deutschland leben und angemeldet sind, zur Verfügung.
Die BundID ist ein zentraler Dienst des Bundes, mit dem man sich online identifizieren lassen kann, um Behördengänge online zu erledigen und um am Bildschirm Anträge zu stellen. Damit können viele Verwaltungsleistungen, nicht nur vom Jobcenter, zu jeder Zeit einfach und bequem von zu Hause aus in Anspruch genommen werden. Die Nutzung der BundID ist kostenfrei.
Ukrainische Schutzsuchende in Deutschland können sich ein BundID-Konto einrichten. Alle Informationen auf Ukrainisch hier, https://id.bund.de/uk/, und auf Deutsch hier, https://id.bund.de/de/.