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Europäische Einigkeit über Verlängerung der Massenzustrom-Richtlinie bis März 2025
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bekannt gegeben, dass auf europäischer Ebene eine weitgehende Einigkeit erzielt wurde. Die Massenzustrom-Richtlinie wird bis März 2025 verlängert. Dies ist besonders wichtig, um die Aufenthaltssituation zu regeln.
Dazu wird die Kommission in Kürze einen Vorschlag vorlegen. Dieser Vorschlag soll so schnell wie möglich diskutiert werden, damit er idealerweise im September 2023 vom Rat bestätigt werden kann. Deutschland betonte die Dringlichkeit, sowohl für Schutzsuchende als auch für Behörden und Arbeitgeber Klarheit zu schaffen.
Die Verlängerung dieser Richtlinie ist insbesondere für Schutzsuchende aus der Ukraine von großer Bedeutung. Die meisten von ihnen besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die bis zum 4. März 2024 gültig ist. Eine Verlängerung über dieses Datum hinaus ist unerlässlich, um eine lückenlose Versorgung der Schutzsuchenden zu gewährleisten. Dies betrifft nicht nur den Lebensunterhalt der Betroffenen, sondern hat auch Auswirkungen auf die Leistungsgewährung in den Jobcentern und Grundsicherungsämtern.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: https://www.dstgb.de/themen/ukraine/schutz-fuer-menschen-aus-der-ukraine-massenzustrom-richtlinie/