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Informationen zur gebührenordnung für öffentlich-rechtliche unterbringung

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Image by chandlervid85 on Freepik

Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner,

ab 01. September 2023 betragen die Gebühren für das Wohnen in einer Unterkunft 733,- Euro pro Person/Monat. Bisher sind es 544,– Euro.

Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Unterkünfte sind aufgrund der vielen neu errichteten Standorte sowie der Steigerungen für Zinsen, Energie und Personal seit mehr als einem Jahr erheblich gestiegen. Nach den Vorgaben des Gebührengesetzes müssen die Kosten gedeckt werden.

Was bedeutet das für Sie?

Sie erhalten Leistungen vom Jobcenter, Amt für Migration oder vom Grundsicherungsamt.

Dann übernimmt das Jobcenter oder das Grundsicherungsamt für Sie ganz oder teilweise die Unterkunftsgebühren.

Und das ist zu tun:

Sie erhalten den Gebührenbescheid zweimal. Einen Gebührenbescheid schicken Sie bitte per Post an Ihr zuständiges Grundsicherungsamt, Jobcenter oder an das Amt für Migration, damit die Kosten übernommen werden und direkt an F&W gezahlt werden.

Sie als Person oder eine Person in Ihrer Familie erhalten eigenes Einkommen, dann können Sie einen Antrag auf Reduzierung der Unterkunftsgebühr stellen.

Dann müssen Sie nur die Gebühr von 210 Euro pro Person/Monat bezahlen.

Eine niedrigere Unterkunftsgebühr kommt in Frage, wenn Sie innerhalb der nachfolgend genannten Grenzen verdienen.

Ihr Netto-Einkommen pro Person oder pro Familie liegt zwischen folgenden Grenzen:

  • 1 Person: 730 Euro und 1.450 Euro
  • 2 Personen: 1.273 Euro und 2.175 Euro
  • 3 Personen: 1.779 Euro und 2.791 Euro
  • 4 Personen: 2.251 Euro und 3.408 Euro
  • Bei mehr als 4 Personen erhöht sich die untere Einkommensgrenze um 452 Euro und die obere Einkommensgrenze um 616 Euro je Person.

Und das ist zu tun:

Nehmen Sie in jedem Fall bitte sofort Kontakt mit den Mitarbeitenden von F&W auf, damit wir Sie beraten können.

Sie können einen Antrag stellen. Wir helfen dabei.

Dazu benötigen wir schriftliche Informationen zu Ihrem Einkommen.

Bitte bringen Sie Nachweise über Einkommen, Arbeitslosengeld I, Ausbildung, Kindergeld oder Renten mit. Auch wenn Sie selbstständig arbeiten.

Die Ermäßigung wird ab dem Monat genehmigt, in dem Sie den Antrag stellen.

Sie studieren und erhalten BAföG?

Sie bekommen BAföG ohne aufstockende Leistungen vom Jobcenter oder dem Amt für Migration? Dann müssen Sie auch nur 210 Euro pro Monat/Person bezahlen.

Und das ist zu tun:

Nehmen Sie in jedem Fall bitte sofort Kontakt mit den Mitarbeitenden von F&W auf, damit wir Sie beraten können.

Sie können einen Antrag stellen. Wir helfen dabei.

Dazu benötigen wir eine Immatrikulationsbescheinigung und einen Bafög-Bescheid Die Ermäßigung wird ab dem Monat genehmigt, in dem Sie den Antrag stellen.

Gut zu Wissen:

  • Sie sind eine Bedarfsgemeinschaft/Familie mit mehr als 4 Personen? Familien mit mehr als 4 Mitgliedern (Eltern und ihre Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr), die ihre Gebühren selber bezahlen, zahlen für die fünfte und jede weitere Person keine Gebühr.
  • Sie haben das erste Mal Einkommen oder Ihr Einkommen verändert sich? Denken Sie an Ihre Mitwirkungspflichten. Wenn Sie das erste Mal Einkommen haben, müssen Sie das sofort im Büro der Unterkunft melden und Ihre Einkommensnachweise vorlegen. Wir prüfen dann, ob Sie (nur) die ermäßigte Gebühr zahlen müssen.
  • Danach benötigen wir alle drei Monate Ihre letzten drei Abrechnungen. Wenn sich Ihr Einkommen stark erhöht oder stark sinkt, warten Sie keine drei Monate, sondern melden Sie sich sofort im Büro der Unterkunft und bringen Ihre Einkommensnachweise mit.
  • Wenn Sie keine Einkommensnachweise vorlegen, ist eine ermäßigte Gebühr nicht möglich.
  • Sollten Sie Probleme haben die Gebühren zu bezahlen oder wenn Sie etwas nicht verstehen, nehmen Sie in jedem Fall bitte sofort Kontakt mit den Mitarbeitenden von F&W auf, damit wir Sie beraten können.

Hamburg,  Juli 2023

F&W Fördern & Wohnen AöR

Die offizielle Information zu dieser Änderung finden Sie im Internet auf der Homepage der Sozialbehörde

Die aktuelle Gebührenordnung für öffentlich veranlasste

Unterbringungen finden Sie hier:

https://bit.ly/3BMWcbH

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Fragen und Antworten von der Sozialbehörde, sowie Übersetzungen dieses Schreibens finden Sie unter:

https://bit.ly/2X3wxg5

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