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Schule für ukrainische Kinder

Sollte mein Kind zur Schule gehen?

In Deutschland gilt eine Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen von 6 bis 18 Jahren.

Die Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder direkt bei den Schulen oder im Schulinformationszentrum anmelden (https://www.hamburg.de/bsb/siz). 

Das Schulinformationszentrum (SIZ) hilft Ihnen bei der Suche nach einem Schulplatz. Dort wird beurteilt, in welche Klasse und Schule die Kinder oder Jugendlichen eingeschult werden sollen. Die Schulämter ermöglichen auch eine unkomplizierte Schulanmeldung per E-Mail: schulinformationszentrum@bsb.hamburg.de.

Ein zweisprachiges Informationsblatt speziell für ukrainische Schutzbewerber finden Sie unter folgendem Link:

Informationen zum Schulbesuch für ukrainische Kinder und Jugendliche

Allgemeine Informationen für geflüchtete Familien mit den Kindern im Schulalter (auch auf Englisch und Russisch) finden Sie unter folgendem Link:  

Schule in Hamburg verstehen” – Elternratgeber (mehrsprachig)

Die Bibliotheken in Hamburg bieten allen Kindern und Jugendlichen ein kostenloses Bibliotheksabonnement an. So können Sie die Bücher ausleihen, die Ihnen den Lernprozess erleichtern. Die Kinder können einfach mit ihren Eltern kommen und eine Betreuungsbescheinigung, einen Reisepass oder internationalen Pass sowie eine Meldebescheinigung vorlegen.

Weitere Informationen unter dem Link: https://www.buecherhallen.de/blog-artikel/angebote-der-buecherhallen-hamburg-fuer-ukrainer.html

Wie kann ich die Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen?

Schule für Kinder

Die Bewerber aus der Ukraine, die in Hamburg registriert sind und Anspruch auf Sozialhilfe haben, können die Kindertageseinrichtungen in Hamburg in Anspruch nehmen.

Hierfür gelten in der Regel die gleichen Bedingungen wie für Einwohner der Stadt Hamburg. Das bedeutet, dass Sie in der Regel Anspruch auf fünf Stunden Betreuung pro Tag inklusive Verpflegung für Kinder ab einem Jahr haben. Die Kosten dafür werden im Rahmen des normalen Tagespflegesystems von der Stadt Hamburg übernommen. Eine darüber hinausgehende Betreuung und die damit verbundenen Kosten sind im Einzelfall zu prüfen.

Bevor Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können, müssen Sie dafür einen Gutschein beantragen. Der Antrag auf Kinderbetreuung ist bei der Kinderbetreuungsabteilung des zuständigen Bezirksamtes zu stellen.

Der Tagespflegegutschein bietet Ihnen das Recht auf einen Platz in der Tagespflegeeinrichtung. Die Anmeldung erfolgt direkt in der Kinderbetreuungseinrichtung.

Es wird empfohlen, sich bei einer Kinderbetreuungseinrichtung anzumelden, wenn Sie in einem Haus wohnen, in dem Sie mindestens mittelfristig bleiben. Dies ermöglicht es dem Kind, lange Fahrten zu vermeiden und die bereits üblichen Absperrungen und die Umgebung im Falle eines Umzugs nicht zu verlieren.

Weitere Informationen in vielen Sprachen unter dem Link: https://www.hamburg.de/kitaplatz/

Ukrainischer Hilfsstab

Bildung für Kinder