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Wichtige Informationen zur Zahlung von Hilfen an Ukrainer

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Termin für ein Gespräch beim Jobcenter notwendig um weiterhin Leistungen zu beziehen – ansonsten werden die Leistungen ab Ende August eingestellt.

Am 31. August 2022 endet die Übergangszeit für den Rechtskreiswechsel von Schutzsuchenden aus der Ukraine aus dem Asylbewerber-Leistungsgesetz-Bezug (AsylbLG) in den SGB II oder SGB XII-Bezug.

Für die Umstellung auf die Leistungen nach dem SGB II ist eine Vorsprache beim Jobcenter notwendig. Alle die bisher noch nicht beim Jobcenter vorgesprochen oder sich noch keinen Termin geholt haben, müssen dies im August tun – ansonsten werden ab dem 31.08.2022 die AsylbLG-Leistungen eingestellt.

Termine können unter folgendem Link gebucht werden Jobcenter team.arbeit.hamburg | Україна (team-arbeit-hamburg.de)

Ausnahmen gibt es nur für Personen aus Drittstatten, deren Status noch nicht abschließend festgestellt wurde. Sie verbleiben im AsylbLG.

Die Umstellung auf die Leistungen nach dem SGB XII für Personen, die vor dem 01.09.1956 geboren sind, wurde von den Sozialämtern vorgenommen.

Hilfsstab für die Ukraine

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