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Übergangsfrist bezüglich der Änderung des Rechtsregimes für Flüchtlinge aus der Ukraine

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreitende,

am 31.08. endet die Übergangszeit für den Rechtskreiswechsel von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine aus dem AsylbLG-Bezug in den SGB II- oder SGB XII-Bezug.

Die Umstellung auf Leistungen nach dem SGB XII für Personen, die vor dem 01.09.1956 geboren sind, wurde von den Sozialämtern vorgenommen.

Für die Umstellung auf Leistungen nach dem SGB II ist eine Vorsprache beim Jobcenter notwendig. Wir möchten Sie bitten, über Ihre Kontakte darauf hinzuweisen, dass alle, die bisher noch nicht bei Jobcenter vorgesprochen oder sich einen Termin geholt haben, dies noch im August tun. Ab dem 31.08.2022 werden die AsylbLG-Leistungen eingestellt. Ausnahmen gibt es nur für Personen aus Drittstatten, deren Status noch nicht abschließend festgestellt wurde. Sie verbleiben im AsylbLG.

Alle, die bereits eine Fiktionsbescheinigung haben, können und sollten sich jetzt beim Jobcenter melden, wenn sie weiterhin staatliche Leistungen benötigen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Norddeutscher Hilfsstab für die Ukraine


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