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Verlängerung der Zulassungsregel für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland
Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung der „Zulassungsregel für ukrainische Fahrzeuge“ verständigt: In der Ukraine zugelassene Autos, die bereits seit einem Jahr in Deutschland verkehren, können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mit ihrer ukrainischen Zulassung in Deutschland fahren. Dazu benötigen die ukrainischen Besitzerinnen oder Besitzer eine Ausnahmegenehmigung der für ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde.
Die Ausnahmegenehmigung wird erteilt, wenn eine Haftpflichtversicherung (sogenannte Grenzversicherung) nachgewiesen und eine Bescheinigung über eine durchgeführte Sicherheitsüberprüfung durch eine Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ u.a.) vorgelegt wird.
Nach dem 1. April 2024 gelten für die ukrainischen Fahrzeuge die allgemeinen Zulassungsregeln nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung uneingeschränkt, wonach ein Fahrzeug spätestens nach einem Jahr in Deutschland umzumelden ist.
Siehe auch: https://www.hamburg.de/faq-fuer-fluechtlinge/#marker07 ;
Ukrainisch https://www.hamburg.de/faq-fluechtlinge-ukrainisch/
Ein Auto kann in diesen 5 Einrichtungen in Hamburg angemeldet werden:
Landesbetrieb Verkehr Mitte, Ausschläger Weg 100.
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf, Bergedorfer Straße 74.
Landesbetrieb Verkehr Harburg, Schellerdamm 5-7
Landesbetrieb Verkehr Nord, Langenhorner Chaussee 491.
Landesbetrieb Verkehr West, Schnackenburgallee 43.
Autobesitzerinnen und -Besitzer müssen auf jeden Fall einen Termin vereinbaren: https://lbv-termine.de/frontend/index.php