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Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine!
Die Ausländerbehörden sind gesetzlich verpflichtet, von allen Schutzsuchenden aus der Ukraine bis zum 31.10.2022 biometrische Daten aufzunehmen. Bei Personen, die nach dem 01.05.2022 eingereist sind, ist dies in Hamburg bereits erfolgt, auch wenn noch keine Aufenthaltserlaubnis sondern eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde.
Sofern Ihre Fiktionsbescheinigung vor dem 01.05.2022 ausgestellt wurde und Sie noch keine Aufenthaltserlaubnis haben, muss die Aufnahme der biometrischen Daten im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis noch erfolgen. Sie haben hierfür die Möglichkeit, uns eine Terminanfrage per Email zuzusenden.
Nach erfolgter Überprüfung der übersandten Daten, erhalten Sie von uns einen Termin zur Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis per Email.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns über folgende Emailadresse auf:
ukrainetermine@amtfuermigration.hamburg.de
Bitte schreiben Sie pro Familie eine E-Mail mit allen Personenangaben:
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Nr. der ausgestellten Fiktionsbescheinigung: F……
E-Mailadresse: