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Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer

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Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen dazu, wie Sie (1) für Ihr Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und (2) Ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen lassen, also ein deutsches Kennzeichen erhalten:

1. Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer in Deutschland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Fahren ohne gültige Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt. Fährt man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland auf öffentlichen Straßen, begeht man eine Straftat. Darüber hinaus wird man persönlich für die Schäden in Regress genommen, die man mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht. Auch kann das unversicherte Fahrzeug durch die Behörden sichergestellt werden.
Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann die benötigte Versicherung auf verschiedene Weise erlangt und nachgewiesen werden:

  • Mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten. Nähere Informationen findet man unter http://www.mtsbu.ua/ua/green_card/80365/. Die Grüne Karte garantiert Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für die auf der Grünen Karte freigezeichneten Länder.
    • Mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung. Diese gewährt Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
    • Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung. Diese gewährt ebenso Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der Europäischen Union und in den in der Grenz-versicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.

Der Fahrer muss die Grüne Karte bzw. die Bestätigung über den Erwerb einer Grenzversicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen bzw. zur Prüfung aushändigen.
Bis zum 31. Mai 2022 übernehmen die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer wegen der humanitären Ausnahmesituation im Rahmen einer freiwilligen Initiative Schäden, die von Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung in Deutschland verursacht werden. Die Initiative endet jedoch zum 1. Juni 2022. Es ist deshalb wichtig, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach den oben beschriebenen Kriterien nachweisen kann. Dies schließt (spätestens) ab dem 1. Juni 2022 auch Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung ein.
Nähere Information zum Abschluss einer Grenzversicherung in Deutschland finden Sie unter https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/kfz-versicherung-fluechtlinge-ukraine-84714

2. Zulassung eines Kfz

Wer in Deutschland ein nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss dieses nach (spätestens) einem Jahr in Deutschland zulassen lassen. Der Zeitraum eines Jahres berechnet sich ab dem Tag der Einreise nach Deutschland.
Ohne eine deutsche Zulassung ist das Fahren in Deutschland nach Ablauf der Jahresfrist nicht erlaubt. Führt man ein Fahrzeug in Deutschland, das nicht hier zugelassen ist, obwohl es hier zugelassen sein müsste (also nach spätestens einem Jahr), begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Dafür erhält man ein Bußgeld.
Eine Zulassung vor Ablauf der Jahresfrist hat zu erfolgen, wenn der Halter erklärt, dass der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland begründet ist.
Ein Fahrzeug kann bei den Landes-Zulassungsbehörden zugelassen werden. Zuständig ist die Zulassungsbehörde desjenigen Ortes, an dem der Halter des Fahrzeuges wohnt. Für die Zulassung muss man einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen vorlegen, u.a. einen Nachweis über den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Dokument zur Identifikation Ihrer Person. Zudem benötigen Sie für Ihr Fahrzeug ggf. ein Gutachten einer sog. Überwachungsorganisation, d.h. eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines sog. Technischen Dienstes, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten über die erforderlichen Unterlagen und das Antragsverfahren erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Zudem muss man für die Zulassung eine Gebühr bezahlen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt, wenn alle Unterlagen vorliegen, durch:

  • Zuteilung eines Kennzeichens
  • Aufbringen einer Stempelplakette auf dem Kennzeichen
  • Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung

Weitere Informationen zur Zulassung eines Fahrzeuges finden sich auf den Internetauftritten Ihrer vor Ort zuständigen Behörden.

Norddeutscher Hilfsstab – Hilfe für Ukraine.

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