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Neues AsylbLG-Portal in Hamburg: Vereinfachter Kontakt für Leistungsbeziehende
Screenshot from website hamburg.de
Seit dem 19. Februar 2026 ist in Hamburg das neue Online-Portal AsylbLG verfügbar. Es richtet sich an Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Information für Leistungsbeziehende
1. AsylbLG-Portal
Das Portal ist der richtige und empfohlene Weg, um mit uns Kontakt aufzunehmen.
Über das Portal können Sie:
- einen Neuantrag stellen;
- Mitteilungen oder Fragen senden;
- Unterlagen hochladen, z. B. einen Gebührenbescheid (F&W);
- Bescheinigungen oder Leistungsbescheide anfordern.
Vorteile des Portals:
- Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihre Nachricht eingegangen ist.
- Sie sehen genau, welche Angaben erforderlich sind.
- Sie können Fotos oder Dokumente mit dem Mobiltelefon hochladen.
- Es ist kein Benutzerkonto erforderlich.
- Ihr Anliegen wird direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet.
2. Kontakt per Post
Amt M – M 43 AsylbLG
Barkoppelstieg 10–14
22145 Hamburg
Sie können Briefe oder Unterlagen auch per Post senden oder den Einwurfbriefkasten vor dem Gebäude nutzen.
Bitte beachten Sie:
- Briefe werden digitalisiert.
- Die Bearbeitung kann länger dauern als über das Portal.
- Bitte geben Sie Ihren Namen und – falls vorhanden – Ihr Aktenzeichen gut lesbar an.
Information bereitgestellt von der Sozialbehörde Hamburg (Sozialbehörde / SI 22) und der Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (SFA).