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Neues AsylbLG-Portal in Hamburg: Vereinfachter Kontakt für Leistungsbeziehende

hamburg de

Screenshot from website hamburg.de

Seit dem 19. Februar 2026 ist in Hamburg das neue Online-Portal AsylbLG verfügbar. Es richtet sich an Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Information für Leistungsbeziehende

1. AsylbLG-Portal

www.hamburg.de/go/asylblg

Das Portal ist der richtige und empfohlene Weg, um mit uns Kontakt aufzunehmen.

Über das Portal können Sie:

  • einen Neuantrag stellen;
  • Mitteilungen oder Fragen senden;
  • Unterlagen hochladen, z. B. einen Gebührenbescheid (F&W);
  • Bescheinigungen oder Leistungsbescheide anfordern.

Vorteile des Portals:

  • Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihre Nachricht eingegangen ist.
  • Sie sehen genau, welche Angaben erforderlich sind.
  • Sie können Fotos oder Dokumente mit dem Mobiltelefon hochladen.
  • Es ist kein Benutzerkonto erforderlich.
  • Ihr Anliegen wird direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet.

2. Kontakt per Post
Amt M – M 43 AsylbLG
Barkoppelstieg 10–14
22145 Hamburg

Sie können Briefe oder Unterlagen auch per Post senden oder den Einwurfbriefkasten vor dem Gebäude nutzen.

Bitte beachten Sie:

  • Briefe werden digitalisiert.
  • Die Bearbeitung kann länger dauern als über das Portal.
  • Bitte geben Sie Ihren Namen und – falls vorhanden – Ihr Aktenzeichen gut lesbar an.

Information bereitgestellt von der Sozialbehörde Hamburg (Sozialbehörde / SI 22) und der Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (SFA).

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